Ablauf einer Psychotherapie
Die Anmeldung
Die Termine für ein Erstgespräch bzw. die psychotherapeutischen Sprechstunden können Sie in meiner Telefonischen Erreichbarkeit vereinbaren. Außerhalb dieser Zeit können Sie eine Rückrufbitte per E-Mail an praxis [at]kjp-menke.de mit Angabe Ihrer Telefonnummer oder einer Anfrage über das Kontaktformular senden. Ich werde versuchen, Sie dann im Laufe einer Woche zurückrufen.
Neben der Vereinbarung eines Termins werde ich u.a. organisatorische Dinge mit Ihnen besprechen.
Bitte bringen Sie bitte zum Erstgespräch mit:
- Die neue elektronische Gesundheitskarte des Kindes bzw. des Jugendlichen
- Zeugnisse in Kopie
- U-Heft sowie U1 in Kopie
- etwaige Vorbefunde, Berichte in Kopie
Das Erstgespräch und die Psychotherapeutische Sprechstunde
Der erste Schritt in der psychotherapeutischen Behandlung ist die psychotherapeutische Sprechstunde, in der wir darüber sprechen werden, wie die psychischen Beschwerden einzuschätzen sind und ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und indiziert ist. Auch geht es darum abzuschätzen, ob eine ambulante, teilstationäre oder stationäre Psychotherapie notwendig erscheint oder ob weitere Behandlungsmöglichkeiten, wie z.B. eine psychiatrische Behandlung, eine Unterstützung durch die Jugendhilfe oder andere Selbsthilfe- oder Beratungsangebote hilfreicher erscheinen.
Am Ende der letzten Psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten Sie eine individuelle Patienteninformation, in der ich meine diagnostische Einschätzung und Empfehlung für das weitere Procedere angebe.
- Sollte eine Soforthilfe bei akuten psychischen Krisen und Ausnahmezuständen (z.B. Suizidalität) notwendig sein, kann die psychotherapeutische Akutbehandlung durchgeführt werden. Es können bis zu 12 Gesprächseinheiten zu jeweils 50 Min. in Anspruch genommen werden. Eine Akutbehandlung ist gegenüber der Krankenversicherung anzeigepflichtig.
- Wenn eine ambulante Psychotherapie als sinnvoll erscheint und wir in der Praxis eine passende Terminmöglichkeit finden, können wir dann weitere Termine vereinbaren – die probatorischen Sitzungen.
Probatorik
Im Anschluss an die Psychotherapeutischen Sprechstunden finden die probatorischen Sitzungen mit dem Kind/ Jugendlichen alleine und ggf. den Eltern statt. Bei Jugendlichen ist ein Gespräch mit den Eltern nicht unbedingt erforderlich. Die Probatorik dient dazu, dass wir uns kennenlernen können und in dieser Phase herausfinden, ob wir uns eine gemeinsame therapeutische Zusammenarbeit vorstellen können.
Soll nach Ablauf der Probatorik und ggf. weiteren notwendigen diagnostischen Abklärungen der Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden, muss als Teil des Antragsverfahren eine Bestätigung eines Arztes, der sogenannte Konsiliarbericht, beigefügt werden und somit dem Psychotherapeuten vorliegen. Durch den Konsiliarbericht wird ausgeschlossen, dass aus körperlichen Gründen eine Psychotherapie nicht kontraindiziert ist. Spätestens im Verlauf der Probatorik werde ich Ihr Kind an einen Konsiliararzt (z.B. Kinder- oder Hausarzt) überweisen. Der Bericht ist dem Psychotherapeuten durch den Konsiliararzt möglichst zeitnah, spätestens aber drei Wochen nach der Untersuchung zu übermitteln.
Beantragung der Psychotherapie
Die Kostenübernahme der Psychotherapie muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Wenn innerhalb der letzten zwei Jahre keine ambulante Psychotherapie stattgefunden hat, können wir eine Kurzzeittherapie ohne Gutachter beantragen. Diese ist dann nur antragspflichtig, nicht gutachterpflichtig. Erst, wenn Ihr Kind in den letzten zwei Jahren bereits in psychotherapeutischer Behandlung gewesen ist, wird ein Gutachter eingeschaltet. Das heißt, der Psychotherapeut verfasst dann einen anonymisierten Bericht an den Gutachter, der in einem verschlossenen und nicht von der Krankenkasse zu öffnenden Briefumschlag geschickt wird.
Umfang der Kurzzeittherapie
Die Kurzzeittherapie ist in zwei Einheiten zusammengefasst (KZT 1 und KZT 2) und umfasst jeweils 12 Sitzungen mit dem Kind/ Jugendlichen und 3 mit den Bezugspersonen; d.h. insgesamt 24+6 Sitzungen. Nach der 7. Sitzung der KZT 1 wird der Antrag auf KZT 2 gestellt.
Ihre Krankenkasse muss über Ihren Antrag innerhalb von 3 Wochen entscheiden und Ihnen die Genehmigung oder Ablehnung mitteilen. Im Falle einer Ablehnung würde auch ich, als Ihr Behandler von Ihrer Krankenkasse über diesen Sachverhalt informiert.
Sobald Sie den Genehmigungsbescheid Ihrer Krankenkasse erhalten haben, bringen Sie diesen zum nächsten Termin mit.
Nach der KZT 2 kann ein Umwandlungsantrag auf eine Langzeittherapie gestellt werden (Kontingent: 36+9), dieser ist in jedem Fall antrags- und gutachterpflichtig (wenn bereits während der KZT ein Gutachterantrag gestellt wurde, liegt es im Ermessen der Krankenkasse, ob ein erneuter Antrag notwendig ist).
Umfang der Langzeittherapie
Manchmal zeigt sich bereits in der Probatorik, dass eine Langzeittherapie indiziert ist. Hier wird dann direkt ein Antrag auf Langzeittherapie mit Bericht an den Gutachter gestellt. Die Langzeittherapie beträgt 60 Sitzungen mit dem Kind/ Jugendlichen und 15 mit den Bezugspersonen.
Eine Fortführung der Therapie ist ebenso möglich sowie die Therapie bei positivem Verlauf frühzeitig zu beenden.
Kostenübernahme einer Psychotherapie
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
Und wenn die Psychotherapie dann mal genehmigt ist…
Dann können wir loslegen! Eine Psychotherapie bedeutet, dass Ihr Kind bzw. der Jugendliche einmal in der Woche zu einem fest vereinbarten Termin für 50 Minuten in die Praxis kommt bzw. diese per Videosprechstunde durchgeführt wird. In regelmäßigen Abständen werden begleitende Sitzungen für die Bezugspersonen stattfinden. Jugendliche entscheiden selber, ob die Eltern oder anderen Bezugspersonen mit in die Therapie einbezogen werden.